Wegsperren
ARTIKEL IM AUFBAU / IN ÜBERARBEITUNG!
Ein Kind wegzusperren ist immer ein Gewaltmissbrauch und deshalb ein absolut kontraproduktives, möglicherweise sogar strafbares, Mittel. Erziehung kommt ohne Strafen aus. Wenn ein Kind eine Grenze überschreitet oder Regeln verletzt, gibt es immer bessere Mittel als Strafen!
Vertrauensbildung (bis etwa 2 Jahre)
Während der Phase der Vertrauensbildung kommen Eltern zwar kaum auf die Idee, ihr Kind wegzusperren. Allerdings "genügt" es auch, das Kind zum Beispiel einfach in seinem Bett, aus dem es nicht selbst aussteigen kann, schreien zu lassen: Es wird sich von den Eltern ebenso verlassen fühlen und es hat keinerlei Chance, sich zu wehren, was für ein Kind so ziemlich das schlimmste erdenkliche Erlebnis ist!
Willensbildung (etwa 2 bis 4 Jahre)
Wenn das Kind beginnt seinen Willen zu entwickeln, in der Regel etwa im dritten Lebensjahr, beginnt es, häufig unvermittelt und aus dem Nichts, Widerstand gegenüber den Ideen und Vorschlägen der Eltern zu leisten. Solche Konfrontationen kommen für viele Eltern derart überraschend und heftig, dass sie häufig geradezu hilflos reagieren und das Kind eben wegsperren wollen, in der Hoffnung, dass es so "zur Vernunft kommen" würde.
Mögliche Folgen
Weiterführende Themen
Übergeordnetes Thema
Willensbildung (zweite Phase der Erziehung)
Fragen und Feedback
Das "Zweimalzwei der Erziehung" ist zum Teil noch im Aufbau. Allfällige Fragen oder Feedback sind willkommen: Email
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