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Wenn das Kind beginnt seinen [[Willensbildung|Willen zu entwickeln]], in der Regel etwa im dritten Lebensjahr, beginnt es, häufig unvermittelt und aus dem Nichts, [[Widerstand des Kindes|Widerstand]] gegenüber den Ideen der Eltern zu leisten.


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Version vom 15. Juni 2021, 20:10 Uhr



ARTIKEL IM AUFBAU / IN ÜBERARBEITUNG!




Ein Kind wegzusperren ist immer ein Gewaltmissbrauch und deshalb ein absolut kontraproduktives, möglicherweise sogar strafbares, Mittel. Erziehung kommt ohne Strafen aus. Wenn ein Kind eine Grenze überschreitet oder Regeln verletzt, gibt es immer bessere Mittel als Strafen!

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Vertrauensbildung (bis etwa 2 Jahre)

Während der Phase der Vertrauensbildung kommen Eltern zwar kaum auf die Idee, ihr Kind wegzusperren. Allerdings "genügt" es auch, das Kind zum Beispiel einfach in seinem Bett, aus dem es nicht selbst aussteigen kann, schreien zu lassen: Es wird sich von den Eltern ebenso verlassen fühlen und es hat keinerlei Chance, sich zu wehren, was für ein Kind so ziemlich das schlimmste erdenkliche Erlebnis ist!

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Willensbildung (etwa 2 bis 4 Jahre)

Wenn das Kind beginnt seinen Willen zu entwickeln, in der Regel etwa im dritten Lebensjahr, beginnt es, häufig unvermittelt und aus dem Nichts, Widerstand gegenüber den Ideen der Eltern zu leisten.

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Mögliche Folgen

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Weiterführende Themen

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Übergeordnetes Thema

Willensbildung (zweite Phase der Erziehung)

Fragen und Feedback

Das "Zweimalzwei der Erziehung" ist zum Teil noch im Aufbau. Allfällige Fragen oder Feedback sind willkommen: Email

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