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Je mehr Übung das Kind mit entsprechenden Vereinbarungen bekommt, desto [[Selbständigkeit|selbständiger]] wird es. Damit geht auch mehr und mehr [[Verantwortung]] von Ihnen auf das Kind über, bis Sie irgendwann spüren, dass der Jugendliche sich für sein Leben selbst verantwortlich fühlt.
Je mehr Übung das Kind mit entsprechenden Vereinbarungen bekommt, desto [[Selbständigkeit|selbständiger]] wird es. Damit geht auch mehr und mehr [[Verantwortung]] von Ihnen auf das Kind über, bis Sie irgendwann spüren, dass der Jugendliche sich für sein Leben selbst verantwortlich fühlt.

Version vom 6. Oktober 2018, 16:00 Uhr



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Wenn das Kind beginnt seinen Willen zu entwickeln, in der Regel etwa im dritten Lebensjahr, braucht es nicht mehr nur das "Ja" seiner Eltern, sondern auch das "Nein!", also Grenzen. Das beste Mittel dazu sind Regeln, die gemeinsam zwischen den Eltern und dem Kind vereinbart werden, Vereinbarungen eben (im Gegensatz zu Abmachungen, die einseitig von den Eltern aufgestellt werden).

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Vertrauensbildung (bis etwa 2 Jahre)

In der Phase der Vertrauensbildung genügt es, wenn Sie die Regeln von sich aus einfach abmachen, also ohne dass das Kind mit Ihnen verhandelt. Denn das Kind vertraut Ihnen ja noch vollkommen und wird grundsätzlich alles akzeptieren, was von Ihnen kommt. Sie müssen sich bloss vergewissern, dass das Kind die Abmachung verstanden und somit akzeptiert hat (und danach auch die Einhaltung kontrollieren). Wenn es also zum Beispiel auf den Spielplatz gehen will, sagen Sie ihm einfach, dass Sie zuerst zusammen einkaufen gehen und danach auf den Spielplatz. Ihr überzeugender Tonfall wird da schon vollkommen genügen. In diesem Alter wäre das Kind zudem überfordert, wenn Sie es zum Verhandeln auffordern würden: Es kennt noch keine Absichten, es verlangt bloss, dass seine Grundbedürfnisse befriedigt werden.

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Willensbildung (etwa 2 bis 4 Jahre)

Vereinbarungen sind also erst ab etwa dem dritten Lebensjahr möglich, nämlich dann, wenn das Kind seinen Willen zu entwickeln beginnt (und aufgehört hat, Abmachungen einfach stillschweigend zu befolgen). Es hat nun nämlich gemerkt, dass es mit seinem Willen etwas erreichen kann und dass sich da folglich ein gewisser Verhandlungsspielraum auftut. Das sollten Sie als Eltern unbedingt nutzen und nicht etwa als Zwängerei abtun.

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Gegenseitigkeit

Vereinbarungen unterscheiden sich von Abmachungen dadurch, dass sie durch Verhandeln zwischen den Eltern und dem Kind getroffen werden: Während die Abmachung einseitig von den Eltern dem Kind mitgeteilt wird, ist die Vereinbarung schon mehr eine partnerschaftliche Angelegenheit, wobei Sie als Eltern aufgrund der hierarchischen Stellung in der Regel die Führung übernehmen (je nach Temperament des Kindes kann zum Beispiel die Initiative dazu aber auch schon von ihm aus kommen).

Ein ausgedehntes Übungsfeld für Vereinbarungen ist die Schlafordnung: Wann geht das Kind mit wem, mit welchen Ritualen und vor allem natürlich wo schlafen? Gehen Sie dabei zunächst davon aus, dass dem Kind ebenso daran gelegen ist wie Ihnen, dass alle auf ihre Rechnung kommen. Denn dem Kind ist sehr wohl bewusst, dass es auf leistungsfähige, also ausgeschlafene, Eltern angewiesen ist! Es will Sie nicht etwa ausnutzen, es hat lediglich das natürliche Bedürfnis nach Nestwärme, währenddem Sie möglicherweise nur schlecht schlafen können, wenn dauernd ein Kind an Ihrem Rücken klebt und womöglich noch strampelt. Seien Sie bei diesen Verhandlungen offen und sagen Sie dem Kind, weshalb Sie allenfalls Probleme haben und probieren Sie mit ihm Kompromisse aus, indem es zum Beispiel bei Ihnen im Bett einschlafen darf, Sie es danach aber in sein Bett tragen (und es vielleicht gegen Morgen wieder kommen darf). Wenn das Kind Ihren guten Willen spürt, kann es schon erstaunlich kooperativ sein und Sie werden staunen, wie einfach das Ganze plötzlich wird, wenn es mitbestimmen darf!

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Kooperationsbereitschaft

Wenn Sie bereits sind, mit dem Kind Vereinbarungen zu suchen, bestätigen Sie Ihr Vertrauen in seine Kooperationsbereitschaft. Sie trauen ihm zu, dass es nicht nur seinen eigenen Willen durchsetzen will, sondern auch fähig ist, die Anliegen seiner Umwelt zu berücksichtigen. Schon allein dadurch wird es sich besondere Mühe geben, die Vereinbarung auch wirklich zu erfüllen. Es geht also um einen partnerschaftlichen Ansatz, wobei trotzdem die Hierarchie bestehen bleibt: Die Verantwortung behalten Sie.

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Verantwortung

Kinder können in diesem Alter bloss ihren Willen äussern: "Ich will in Deinem Bett schlafen!". Dieser Wille ist zunächst einmal absolut, das heisst, das Kind kann sich im Moment, in dem es seinen Willen äussert, noch keinen Kompromiss vorstellen. Das ist auch gut so: Wenn man etwa erreichen will, darf man nicht mit Kompromissen, Relativierungen und Differenzierungen beginnen. Wenn Sie in diesem Moment auf Konfrontation gehen, das heisst, ebenso kategorisch mit "Nein!" reagieren, wird sich das Kind abgelehnt fühlen, denn es hat ja bloss sein Grundbedürfnis nach Nähe zu seinen Eltern geäussert. Zudem werden Sie es vermutlich nur unter Anwendung von Gewalt von Ihrem Schlafzimmer abhalten können, sodass die Situation sehr schnell eskalieren wird.

Es liegt deshalb in Ihrer Verantwortung, das Kind zu einem Kompromiss zu bewegen. Erklären Sie ihm zuerst einmal, wo Ihr Problem liegt ("Du strampelst mir in den Bauch, sodass ich nicht schlafen kann.") und warten Sie ab, ob es eine Idee hat, wie das anders ginge (indem Sie es zum Beispiel immer wieder in eine entferntere Ecke des Betts schieben dürfen). Kinder haben sehr viel Phantasie, wenn es darum geht, Probleme zu lösen, und mancher Vorschlag ist vielleicht beim zweiten Hinsehen gar nicht so "dumm".

Es liegt aber immer noch an Ihnen, letztlich zu prüfen, was für beide auch wirklich möglich ist und dann die Vereinbarung so zu formulieren, dass sie vom Kind verstanden wird. Unser Umständen müssen Sie auch die Konsequenzen besprechen, wenn es nicht klappen sollte.

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Konsequenzen

Nebst dem gemeinsamen Aushandeln ist der zweite wichtige Punkt die Einigung auf Konsequenzen (wobei Sie als Eltern zumindest zu Beginn noch die Führung übernehmen werden müssen). In erster Linie geht es darum abzumachen, dass Sie die Einhaltungen der Vereinbarung kontrollieren. Wenn Sie mit dem Kind zum Beispiel vereinbaren, dass es noch eine Stunde mit der Eisenbahn spielen darf, diese am Schluss aber auch wieder verräumen muss, liegt es zunächst an Ihnen, nach einer Stunde an die Vereinbarung zu mahnen (denn Sie sind Vorbild und müssen sich deshalb unbedingt auch an die Vereinbarung halten, das heisst also Ihr Recht auf Ordnung einfordern!). Weigert sich das Kind die Eisenbahn zu verräumen, erinnern Sie es zunächst an die Vereinbarung und Sie werden staunen, dass es in den allermeisten Fällen schon jetzt ein Einsehen hat, das heisst die Verantwortung für die Vereinbarung ebenfalls übernimmt.

Erst in zweiter Linie geht es darum abzumachen, was geschieht, wenn sich das Kind nicht an die Vereinbarung hält (wenn die Vereinbarung besonders hohe Ansprüche an das Kind stellt, können Sie natürlich auch abmachen, dass das Kind allenfalls belohnt wird). Konsequenzen sollten aber nicht eigentliche Strafen beinhalten, da diese in der Regel kontraproduktiv sind. Vielmehr geht es darum, dass ein plausibler Zusammenhang zwischen der Nichteinhaltung der Vereinbarung und der Konsequenz daraus besteht. Sollte sich das Kind also weigern die Eisenbahn zu verräumen, müssen Sie auf die vereinbarte Konsequenz zurückkommen. Eine solche könnte zum Beispiel sein, dass das Kind solange auf das nächste Spiel warten muss, bis es die Eisenbahn verräumt hat. In diesem Fall müssen Sie aber auch unbedingt auf der Durchsetzung beharren, da das Kind sonst nicht lernen konnte, Grenzen zu respektieren! Noch schlimmer, da völlig kontraproduktiv, wären Strafen oder gar bloss angedrohte Strafen: Wenn Sie dem Kind zum Beispiel damit gedroht haben, dass es ohne Abendessen ins Bett muss, besteht zwischen dem Nichtverräumen und dem Hungern nicht der geringste Zusammenhang! Und wenn es dann noch bloss bei der Drohung bleibt, verlieren Sie das Vertrauen des Kindes in Ihre Verlässlichkeit vollends. Das Kind hat dann gelernt, dass es sich erstens nicht auf das verlassen kann, was die Eltern sagen und zweitens, dass es sowieso machen kann, was ihm gerade beliebt.

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Vorbildfunktion

Selbstverständlich müssen natürlich auch Sie sich an die Vereinbarungen halten. Das verlangt schon Ihre Vorbildfunktion. Und wenn ausnahmsweise einmal Sie patzen, müssen Sie das natürlich von sich aus dem Kind sagen. Abgesehen davon, dass es dabei um Offenheit und Ehrlichkeit geht, tut es Kindern ausgesprochen gut, wenn sie sehen, dass auch ihre Eltern ab und zu Fehlern machen. Das nimmt ihnen ein wenig die Angst vor der Übermacht.

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Sozialisation bis Pubertät (etwa 4 bis 16 Jahre)

Mit dem Eintritt in die (Vor)Schule, also mit der Sozialisation, nimmt die Bedeutung von Vereinbarungen nochmals eine andere Dimension an: Als Eltern sind Sie jetzt nämlich geradezu darauf angewiesen, dass Sie sich darauf verlassen können, dass Ihr Kind sich auch an das hält, was Sie mit ihm vereinbart haben. Denn vom Moment an, da es sich allein auf den Schulweg macht, müssen Sie die Kontrolle aufgeben und dem Kind umso mehr vertrauen, können, dass es sich zum Beispiel an die Verkehrsregeln hält. Mit zunehmenden Alter tut sich ein riesiges Feld auf für Vereinbarungen:

Je mehr Übung das Kind mit entsprechenden Vereinbarungen bekommt, desto selbständiger wird es. Damit geht auch mehr und mehr Verantwortung von Ihnen auf das Kind über, bis Sie irgendwann spüren, dass der Jugendliche sich für sein Leben selbst verantwortlich fühlt.

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Weiterführende Themen

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Übergeordnetes Thema

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Fragen und Feedback

Das "Zweimalzwei der Erziehung" ist zum Teil noch im Aufbau. Allfällige Fragen oder Feedback sind willkommen: Email


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