Verbieten

Aus 2 x 2 der Erziehung
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ARTIKEL IM AUFBAU / IN ÜBERARBEITUNG!



Die eigentliche Erziehung während den ersten Jahren kommt ohne jegliche Verbote aus. Voraussetzung dafür ist, dass Sie während der Vertrauens- und Willensbildung gelernt haben, konsequent mit Regeln zu arbeiten. Verbote, verbunden mit entsprechenden Strafen, machen nur dann Sinn, wenn das Vertrauen so klein ist, dass die Beziehung massiv beeinträchtigt ist beziehungsweise noch gar keine besteht. Es liegt in der Verantwortung der Eltern, dass es nicht so weit kommt!

Vertrauensbildung (bis etwa 2 Jahre)

Während der Phase der Vertrauensbildung sollten Sie zu Ihrem Kind möglichst immer und uneingeschränkt "Ja" sagen, denn das Kind hat in dieser Zeit ausschliesslich Grundbedürfnisse. Verbote oder gar Strafen sind nicht bloss unangebracht, sondern würden das Vertrauen zwischen Ihnen und dem Kind massiv beeinträchtigen. Je umsichtiger Sie die den Bedürfnissen des Kindes nachkommen, desto mehr wird sein von Natur aus vorhandenes Vertrauen in Sie bestätigt. Nur so wird es Ihnen auch dann vertrauen, wenn Sie es vor etwas warnen müssen, was es eigentlich gelüstet.

Wenn Sie Gefahren fürchten, müssen Sie Ihr Kind natürlich schützen. Sagen Sie ihm aber, wovor Sie es schützen oder sorgen Sie dafür, dass die Gefahr schon gar nicht entstehen kann. Wenn Sie es zum Beispiel vor zu viel Süssigkeiten bewahren wollen, müssen Sie diese eben ausserhalb seiner Sicht- und Reichweite verräumen. Oder wenn Sie es vor dem Strassenverkehr schützen wollen, können Sie es auffordern auf Ihrer von der Strasse abgewandten Seite zu gehen. Sagen Sie dem Kind immer, was es tun soll ("Komm auf diese Seite und gib mir die Hand!") und nicht, was es nicht tun soll ("Lauf nicht immer so nahe an den Autos!"), denn Kinder können in diesem Alter Negierungen, insbesondere das Wort "nicht", noch nicht verstehen!

Schliesslich handelt es sich bei den meisten Gefahren, deretwegen Eltern in Versuchung kommen Verbote auszusprechen, um blosse Bagatellgefahren, also solche, die zwar schmerzhaft sein können, aber nicht zu eigentlichen Verletzungen führen. Diese sollten Sie dem Kind zutrauen und es allenfalls trösten. Während Sie zum Beispiel das Bücherregal gegen Umstürzen sichern müssen (weil sonst ernsthafte Verletzungen drohen), sollte das Kind ruhig erfahren dürfen, was geschehen kann, wenn es zu sehr in an einem Stuhlbein rüttelt. Es wird daraus einerseits lernen, wie es mit dem Stuhl umgehen muss und dass andererseits Ihre Warnungen durchaus Sinn machen. Verbieten Sie ihm hingegen gänzlich am Stuhl zu zerren, würden Sie ihm eine wichtige Erfahrung vorenthalten und dabei erst noch sein Vertrauen, das es von Natur aus in Sie hat, gefährden!

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Willensbildung (etwa 2 bis 4 Jahre)

Wenn das Kind beginnt seinen Willen zu entwickeln, in der Regel etwa im dritten Lebensjahr, kommen manche Eltern in Versuchung, mit Verboten zu arbeiten, ist doch der Wille des Kindes anfangs noch derart absolut und ungestüm, dass sich Eltern schnell hilflos fühlen und in Versuchung kommen, mit mehr oder weniger Gewalt zu reagieren. Dabei gäbe es ein ganz einfaches Wort, das immer wirkt: "Nein!", einmal laut und deutlich ausgesprochen und konsequent eingehalten. Sie müssen dann nur noch lernen, auf allfälliges Toben angemessen zu reagieren. Danach können Sie sich mit dem Kind wieder versöhnen und eine entsprechende Regel vereinbaren. Vereinbaren Sie mit dem Kind zum Beispiel, welche (harmlosen) Schalter es in der Küche bedienen darf, statt einfach alles zu verbieten. Damit übergeben Sie ihm Verantwortung und es wird sich Mühe geben, sich an die Vereinbarung zu halten. Wenn Sie hingegen einfach kategorisch alles verbieten, wird es sich erst recht herausgefordert fühlen und in einem günstigen Moment den erstbesten Schalter erobern, sodass Sie dann die Kontrolle über die Gefahr ganz verlieren. Oder anders gesagt: Sie provozieren genau das, was Sie eigentlich verhindern wollten!

Künstliche Gefahren, wie zum Beispiel der Strassenverkehr, können von Kindern mit ihren beschränkten kognitiven Fähigkeiten noch nicht richtig eingeschätzt werden, was Sie als Eltern natürlich beunruhigt. Sagen Sie dem Kind offen und ehrlich, dass Sie Angst haben. Das versteht jedes Kind, denn es kennt dieses Grundgefühl und weiss, dass Angst "vorsichtig sein" bedeutet. Ist es Ihnen bisher gelungen, das natürliches Vertrauen des Kindes zu erhalten, wird es sich auch dann an Ihren Rat halten, wenn es die Gefahr selbst gar nicht als solche erkennen kann.

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Sozialisation bis Pubertät (etwa 4 bis 16 Jahre)

Mit der Sozialisation sollte das Kind so reif sein, dass es in eigener Verantwortung mit Grenzen und Regeln umgehen kann. Für diese Reife sind Sie als Eltern verantwortlich: Sie müssen während den beiden vergangenen, alles entscheidenden Phasen der Erziehung gelernt haben, mit dem Kind Abmachungen beziehungsweise Vereinbarungen zu treffen, die es im Allgemeinen von sich aus einhalten kann. Denn spätestens mit dem Eintritt in die (Vor)Schule wird es sich mehr und mehr ausserhalb Ihres Einfluss- und Kontrollbereichs bewegen. Das heisst, Ihre Verbote würde es leicht umgehen können, sobald es das Haus verlässt. Schon allein deshalb ist es entscheidend, dass Sie zuvor gelernt haben, dem Kind zu vertrauen.

Ein weiteres Problem ist, dass Verbote nur dann überhaupt wirksam sein können, wenn sie mit Strafen verbunden sind, die zudem nicht bloss angedroht werden, sondern tatsächlich angewandt werden (womit interessanterweise gerade Eltern, die gerne verbieten, grösste Mühe haben!). Verbote können denn auch dort Sinn machen, wo das gegenseitige Vertrauen nicht schon von Natur aus gegeben ist. Denn je fremder und unbekannter sich Menschen sind oder je anonymer eine Umgebung ist, desto geringer ist das Vertrauen. Wenn sich die Schule zum Beispiel nicht darauf verlassen kann, dass alle Schüler beim Radfahren auf dem Pausenhof auf andere Rücksicht nehmen, ist ein allgemeines Fahrverbot durchaus angebracht (verbunden zum Beispiel mit der Strafe bei Nichtbeachtung, dass Fehlbare zwei Wochen lang nicht mehr mit dem Rad zur Schule kommen dürfen).

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Weiterführende Themen

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Übergeordnetes Thema

Willensbildung (zweite Phase der Erziehung)

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Das "Zweimalzwei der Erziehung" ist zum Teil noch im Aufbau. Allfällige Fragen oder Feedback sind willkommen: Email

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