Verbieten: Unterschied zwischen den Versionen

Aus 2 x 2 der Erziehung
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Mit der [[Sozialisation]] sollte das Kind so [[reif]] sein, dass es mit [[Grenzen]] und [[Regeln]] umgehen kann. Für diese Reife sind Sie als Eltern [[Verantwortung der Eltern|verantwortlich]]: Sie müssen während den beiden vergangenen, alles entscheidenden [[Phasen der Erziehung]] [[Lernen der Eltern|gelernt]] haben, mit dem Kind [[Abmachungen]] beziehungsweise [[Vereinbarungen]] zu treffen, die es im Allgemeinen von sich aus einhalten kann. Denn spätestens mit dem Eintritt in die (Vor)[[Schule]] wird es sich mehr und mehr ausserhalb Ihres Einfluss- und Kontrollbereichs bewegen. Das heisst, Ihre Verbote wird es umgehen können, sobald es das Haus verlässt. Schon allein deshalb sollten Sie sich gut überlegen, mit welchen Mitteln Sie arbeiten wollen.


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Version vom 1. März 2022, 18:23 Uhr



ARTIKEL IM AUFBAU / IN ÜBERARBEITUNG!



Erziehung kommt grundsätzlich ohne Verbote aus. Allerdings brauchen Kinder, vor allem in der Phase der Willensbildung, klar formulierte Regeln und konsequent gesetzte Grenzen. Verbote bedingen, wenn sie auch durchgesetzt werden sollen, immer ein Mindestmass an Gewalt, weshalb sie fast immer kontraproduktiv sind. Verbote machen in der Erziehung nur Sinn, wenn damit tatsächliche Gefahren abgewendet werden sollen, also bloss ausnahmsweise.

Vertrauensbildung (bis etwa 2 Jahre)

Während der Phase der Vertrauensbildung sollten Sie zu Ihrem Kind möglichst immer und uneingeschränkt "Ja" sagen, denn das Kind hat in dieser Zeit ausschliesslich Grundbedürfnisse. Verbote oder gar Strafen sind nicht bloss unangebracht, sondern würden das Vertrauen zwischen Ihnen und dem Kind massiv beeinträchtigen.

Wenn Sie Gefahren fürchten, müssen Sie Ihr Kind natürlich schützen. Sagen Sie ihm aber, wovor Sie es schützen oder sorgen Sie dafür, dass die Gefahr schon gar nicht entstehen kann. Wenn Sie es zum Beispiel vor zu viel Süssigkeiten bewahren wollen, müssen Sie diese eben ausserhalb seiner Sicht- und Reichweite verräumen. Oder wenn Sie es vor dem Strassenverkehr schützen wollen, können Sie es auffordern auf Ihrer von der Strasse abgewandten Seite zu gehen. Sagen Sie dem Kind immer, was es tun soll und nicht, was es nicht tun soll, denn Kinder können in diesem Alter Negierungen, insbesondere das Wort "nicht", noch nicht verstehen. Schon allein deshalb machen Verbote wenig Sinn.

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Willensbildung (etwa 2 bis 4 Jahre)

Wenn das Kind beginnt seinen Willen zu entwickeln, in der Regel etwa im dritten Lebensjahr, kommen manche Eltern in Versuchung, mit Verboten zu arbeiten, ist doch der Wille des Kindes anfangs noch derart absolut und ungestüm, dass sich Eltern schnell hilflos fühlen und versuchen, ein "Machtwort" zu sprechen. Dabei gäbe es ein ganz einfaches Wort, das immer wirkt: "Nein!", einmal laut und deutlich ausgesprochen und konsequent eingehalten. Sie müssen dann nur noch lernen, auf allfälliges Toben angemessen zu reagieren. Danach können Sie sich mit ihm wieder versöhnen und eine entsprechende Regel vereinbaren. Vereinbaren Sie mit dem Kind zum Beispiel, welche (harmlosen) Schalter es in der Küche bedienen darf, statt einfach alles zu verbieten. Damit übergeben Sie ihm Verantwortung und es wird sich Mühe geben, sich an die Vereinbarung zu halten. Wenn Sie hingegen einfach kategorisch alles verbieten, wird es sich erst recht herausgefordert fühlen und in einem günstigen Moment den erstbesten Schalter erobern, sodass Sie dann die Kontrolle über die Gefahr ganz verlieren. Oder anders gesagt: Sie provozieren genau das, was Sie eigentlich verhindern wollten!

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Sozialisation bis Pubertät (etwa 4 bis 16 Jahre)

Mit der Sozialisation sollte das Kind so reif sein, dass es mit Grenzen und Regeln umgehen kann. Für diese Reife sind Sie als Eltern verantwortlich: Sie müssen während den beiden vergangenen, alles entscheidenden Phasen der Erziehung gelernt haben, mit dem Kind Abmachungen beziehungsweise Vereinbarungen zu treffen, die es im Allgemeinen von sich aus einhalten kann. Denn spätestens mit dem Eintritt in die (Vor)Schule wird es sich mehr und mehr ausserhalb Ihres Einfluss- und Kontrollbereichs bewegen. Das heisst, Ihre Verbote wird es umgehen können, sobald es das Haus verlässt. Schon allein deshalb sollten Sie sich gut überlegen, mit welchen Mitteln Sie arbeiten wollen.

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Weiterführende Themen

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Übergeordnetes Thema

Willensbildung (zweite Phase der Erziehung)

Fragen und Feedback

Das "Zweimalzwei der Erziehung" ist zum Teil noch im Aufbau. Allfällige Fragen oder Feedback sind willkommen: Email

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