Zwangsbeglücken: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''Helfen und Nachhelfen''':  
* '''Helfen und Nachhelfen''':  
* '''Einschlafen''':  
* '''Einschlafen''':  
* '''Überfluss''':


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Version vom 20. August 2020, 11:35 Uhr



ARTIKEL IM AUFBAU / IN ÜBERARBEITUNG!




Die Hilflosigkeit, mit der Menschenkinder zur Welt kommen, treibt Eltern häufig dazu sich zu sorgen, was dem Kind gerade noch fehlen könnte und es deshalb schon mal vorsorglich mit allerlei gut gemeinten Dingen zu versorgen. Dabei geht vergessen, dass schon Kleinkinder selbst am besten wissen, was sie brauchen und sich zudem durchaus selbst bemerkbar machen, wenn ihnen etwas fehlt. Von den Eltern ist deshalb in erster Linie eine gewisse Aufmerksamkeit für die Grundbedürfnisse des Kindes gefordert. Das heisst, Sie müssen ein Gespür entwickeln, um Ihr Kind mehr und mehr besser verstehen zu können. Das gilt vor allem für die Zeit, während der das Kind noch nicht sprechen kann und sich in erster Linie durch seine Mimik oder Gestik mitteilt.

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Beispiele

Gerade in den ersten Jahren, in denen sich das Kind noch kaum gegen seine Zwangsbegeglückung wehren kann, kommen Eltern häufig in Versuchung, ihm gegen seinen Willen Gutes tun zu wollen (in alphabetischer Reihenfolge):

  • Essen und Trinken:
  • Warme Kleider: Kleinkinder können anfangs ihre Körpertemperatur zwar tatsächlich noch nichts selbst regulieren und sind
  • Hochheben und Halten:
  • Helfen und Nachhelfen:
  • Einschlafen:
  • Überfluss:

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Wenn Sie das Kind hingegen einfach vom Boden hochheben, bloss weil Sie der Meinung sind, dass es ihm dort wohl zu kalt ist, ist das streng genommen eine Grenzüberschreitung. Das Kind wird sich dann im besten Fall dagegen wehren, im schlimmsten Fall aber irgendwann einfach resignieren. Zwangsbeglücken ist also mehr eine Behinderung des Kindes und somit kontraproduktiv für seine Entwicklung. Vertrauen Sie stattdessen dem Kind, dass es selbst um Hilfe bittet, wenn es diese braucht. Sie fördern damit seine Selbständigkeit, also das Ziel Ihrer Erziehungsarbeit!

Besonders heikel wird es, wenn das Kind mit Küsschen und ähnlichem "beglückt" wird, die es eigentlich gar nicht mag: Das grenzt bereits an eigentlichen Missbrauch. "Oma hat noch ein Küsschen zugut!" ist eine Aufforderung, die Sie besser bleiben lassen, wenn das Kinder später fähig sein soll, sich zum Beispiel gegen sexuelle Übergriffe wehren zu können! Das gleich gilt, wenn auch in etwas geringerem Ausmass, für erzwungene Begrüssungsrituale (sag noch allen schön "Tschüss"): Solche Anstandsregeln sollten gerade in den ersten Jahren des Kindes auf ihren Sinn überprüft werden, ansonsten sie vom Kind bestenfalls mechanisch abgespult werden, im schlimmsten Fall macht es sich das Kind aber bereits zur Gewohnheit, Berührungen, die es eigentlich nicht mag, stillschweigend zu dulden.

Weiterführende Themen

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Übergeordnetes Thema

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Fragen und Feedback

Das "Zweimalzwei der Erziehung" ist zum Teil noch im Aufbau. Allfällige Fragen oder Feedback sind willkommen: Email


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