ARTIKEL IM AUFBAU / IN ÜBERARBEITUNG!



Vereinbarungen unterscheiden sich von Abmachungen dadurch, dass sie gewissermassen durch Verhandeln zwischen den Eltern und dem Kind getroffen werden: Während die Abmachung einseitig von den Eltern dem Kind mitgeteilt werden, ist die Vereinbarung schon mehr eine partnerschaftliche Angelegenheit, wobei Sie als Eltern aufgrund der hierarchischen Stellung in der Regel die Führung übernehmen (je nach Persönlichkeit des Kindes kann zum Beispiel die Initiative dazu aber natürlich auch vom Kind auch kommen). Vereinbarungen sind denn auch erst ab etwa dem dritten Lebensjahr möglich, nämlich dann, wenn das Kind seinen Willen zu entwickeln beginnt (und aufgehört hat, Abmachungen einfach stillschweigend zu befolgen). Es hat nun nämlich gemerkt, dass es mit seinem Willen etwas erreichen kann und dass da folglich durchaus ein gewisser Verhandlungsspielraum entsteht. Das sollten Sie als Eltern unbedingt kreativ nutzen,


Dann ist der Zeitpunkt gekommen, da die Vereinbarungen mehr und mehr zu echten, das heisst gegenseitigen und ausgehandelten Vereinbarungen werden. Mit diesem Aushandeln geben Sie dem Kind bereits erste > Verantwortung und es wird sich Mühe geben, die Abmachungen einzuhalten!

Vereinbarungen sind ein äusserst probates Mittel im Wechselspiel von > Vertrauen und > Grenzen: Einerseits schränken sie ein und andererseits schaffen sie > Verlässlichkeit, wenn sie (und zwar auch von Ihnen!) eingehalten werden.

Weiterführende Themen

Regeln

  • Grenzen
  • Willensbildung
  • Verlässlichkeit
  • Vertrauen
  • Hierarchie
  • Verantwortung


Übergeordnetes Thema

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Fragen und Feedback

Das "Zweimalzwei der Erziehung" ist zum Teil noch im Aufbau. Allfällige Fragen oder Feedback sind willkommen: Email