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* in den zwei ersten<ref name="Jahre"<ref name="Jahre">'''Die Zeitangaben sind blosse Anhaltspunkte: Massgebend ist, wann das Kind seinen Willen entwickelt''' (in der Regel etwa im dritten Lebensjahr).</ref> Lebensjahren, dem Kind zu [[Vertrauen der Eltern|vertrauen]] und
* in den zwei ersten<ref name="Jahre"<ref name="Jahre">'''Die Zeitangaben sind blosse Anhaltspunkte: Massgebend ist, wann das Kind seinen Willen entwickelt''' (in der Regel etwa im dritten Lebensjahr).</ref> Lebensjahren, dem Kind zu [[Vertrauen der Eltern|vertrauen]] und
* in den zwei folgenden<ref name="Jahre"></ref> Jahren, dem Kind angemessen [[Grenzen]] zu setzen,
* in den zwei folgenden<ref name="Jahre"></ref> Jahren, dem Kind angemessen [[Grenzen]] zu setzen,
ist ihre Aufgabe im Wesentlichen erfüllt und sie können ihre Betreuung auf eine Art Begleitung des Kindes beschränken. Denn die [[Persönlichkeit]] ist in diesem Alter bereits weitgehend gefestigt und das Kind sollte entsprechend [[reif]] sein.
ist ihre Aufgabe im Wesentlichen erfüllt und Sie können ihre Betreuung auf eine Art Begleitung des Kindes beschränken. Denn die [[Persönlichkeit]] ist in diesem Alter bereits weitgehend gefestigt und das Kind sollte entsprechend [[reif]] sein.


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