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Vereinbarungen sind also erst möglich, wenn das Kind seinen [[Willensbildung|Willen zu entwickeln]] beginnt (und aufgehört hat, Abmachungen einfach stillschweigend zu befolgen). Es hat nun nämlich gemerkt, dass es mit seinem Willen etwas erreichen kann und dass sich da folglich ein gewisser Verhandlungsspielraum auftut. Das sollten Sie als Eltern unbedingt nutzen und nicht etwa als [[Zwängen|Zwängerei]] abtun.
Vereinbarungen sind also erst möglich, wenn das Kind seinen [[Willensbildung|Willen zu entwickeln]] beginnt und aufgehört hat, Abmachungen einfach stillschweigend zu befolgen. Es hat nun nämlich gemerkt, dass es mit seinem Willen etwas erreichen kann und dass sich da folglich ein gewisser Verhandlungsspielraum auftut. Das sollten Sie als Eltern unbedingt nutzen und nicht etwa als [[Zwängen|Zwängerei]] abtun.


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