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* in den zwei ersten<ref name="Jahre"<ref name="Jahre">'''Die Zeitangaben sind blosse Anhaltspunkte: Massgebend ist, wann das Kind seinen Willen entwickelt''' (in der Regel etwa im dritten Lebensjahr).</ref> Lebensjahren, dem Kind zu [[Vertrauen der Eltern|vertrauen]] und
* in den zwei ersten<ref name="Jahre"<ref name="Jahre">'''Die Zeitangaben sind blosse Anhaltspunkte: Massgebend ist, wann das Kind seinen Willen entwickelt''' (in der Regel etwa im dritten Lebensjahr).</ref> Lebensjahren, dem Kind zu [[Vertrauen der Eltern|vertrauen]] und
* in den zwei folgenden<ref name="Jahre"></ref> Jahren, dem Kind angemessen [[Grenzen]] zu setzen,
* in den zwei folgenden<ref name="Jahre"></ref> Jahren, dem Kind angemessen [[Grenzen]] zu setzen,
ist ihre Aufgabe nahezu vollständig erfüllt und sie können ihre Betreuung auf eine Art Begleitung des Kindes beschränken. Denn im Idealfall ist das Kind dann bereits genügend [[reif]].
ist ihre Aufgabe im Wesentlichen erfüllt und sie können ihre Betreuung auf eine Art Begleitung des Kindes beschränken. Denn die Persönlichkeit ist in diesem Alter bereits weitgehend gefestigt und das Kind sollte entsprechend [[reif]] sein.


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