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* in den zwei ersten<ref name="Jahre"<ref name="Jahre">'''Die Zeitangaben sind blosse Anhaltspunkte: Massgebend ist, wann das Kind seinen Willen entwickelt''' (in der Regel etwa im dritten Lebensjahr).</ref> Lebensjahren, dem Kind zu [[Vertrauen der Eltern|vertrauen]] und | * in den zwei ersten<ref name="Jahre"<ref name="Jahre">'''Die Zeitangaben sind blosse Anhaltspunkte: Massgebend ist, wann das Kind seinen Willen entwickelt''' (in der Regel etwa im dritten Lebensjahr).</ref> Lebensjahren, dem Kind zu [[Vertrauen der Eltern|vertrauen]] und | ||
* in den zwei folgenden<ref name="Jahre"></ref> Jahren, dem Kind angemessen [[Grenzen]] zu setzen, | * in den zwei folgenden<ref name="Jahre"></ref> Jahren, dem Kind angemessen [[Grenzen]] zu setzen, | ||
ist ihre Aufgabe nahezu vollständig erfüllt und sie können ihre Betreuung auf eine Art Begleitung des Kindes beschränken. | ist ihre Aufgabe nahezu vollständig erfüllt und sie können ihre Betreuung auf eine Art Begleitung des Kindes beschränken. Denn im Idealfall ist das Kind dann bereits genügend [[reif]]. | ||
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