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* in den beiden ersten Lebensjahren gelernt haben, dem Kind zu [[Vertrauen der Eltern|vertrauen]] und
* in den beiden ersten Lebensjahren gelernt haben, dem Kind zu [[Vertrauen der Eltern|vertrauen]] und
* in den beiden folgenden gelernt haben, dem Kind angemessen [[Grenzen]] zu setzen,
* in den beiden folgenden gelernt haben, dem Kind angemessen [[Grenzen]] zu setzen,
ist ihre Aufgabe nahezu vollständig erfüllt und sie können sich eben auf eine Art Begleitung des Kindes beschränken.
ist ihre Aufgabe nahezu vollständig erfüllt und sie können ihre Betreuung Arbeit auf eine Art Begleitung des Kindes beschränken.


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