Taschengeld: Unterschied zwischen den Versionen

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===Freie Verfügung===
===Freie Verfügung===
Mit dem Taschengeld sollten Sie dem Kind [[zumuten]], dass es in einem bestimmten Rahmen, den Sie mit ihm vereinbaren, frei über Geld verfügen darf, sei es anfangs bloss für Schleckereien, sei es für etwas Grösseres, worauf das Kind sparen will. Treffen Sie mit dem Kind eine [[Vereinbarungen|Vereinbarung]], indem Sie regeln, für was alles das Kind das Geld ausgeben darf und wo die Grenze liegt, also von wo an immer noch Sie als Eltern für die Ausgaben aufkommen. Entscheidend ist die [[Reif|Reife]] des Kindes, also wie [[Selbständigkeit|selbständig]] und [[Beziehungsfähigkeit|beziehungsfähig]] es bereits ist. Auf [[Kontrollieren|Kontrollen]] irgendwelcher Art sollten Sie grundsätzlich verzichten. Fragen Sie stattdessen gelegentlich nach, was es gekauft oder gespart hat. Die meisten Kinder erzählen ohne weiteres schon von sich aus, jedenfalls solange sie nicht [[Tadeln|getadelt]] werden, weil sie etwa in den Augen der Eltern das Geld verschleudert hätten. Die heimliche Kontrolle sollte jedenfalls so lange tabu sein, als Sie nicht den Verdacht auf Unregelmässigkeiten haben. Wenn Ihr [[Vertrauen der Eltern|Vertrauen]] in das Kind genügend gross ist, werden Sie es ohne weiteres auch direkt ansprechen können. Sollte sich dann zum Beispiel Ihr Verdacht bestätigen, dass das Kind irgendwo Geld "mitlaufen" liess, müssen Sie das natürlich ansprechen. Seien Sie sich aber bewusst, dass es dabei noch kaum um eigentlichen [[Stehlen|Diebstahl]] geht, denn Kinder kommen von Natur aus ohne den Begriff des Eigentums zur Welt und müssen erst noch lernen, dass es da strikte Regeln gibt, zumal die Versuchung natürlich gross sein kann. Gerade auch für diesen Lernprozess ist das Taschengeld ein bestens geeignetes Übungsfeld.
Mit dem Taschengeld sollten Sie dem Kind [[zumuten]], dass es in einem bestimmten Rahmen, den Sie mit ihm vereinbaren, frei über Geld verfügen darf, sei es anfangs bloss für Schleckereien, sei es für etwas Grösseres, worauf das Kind sparen will. Treffen Sie mit dem Kind eine [[Vereinbarungen|Vereinbarung]], indem Sie regeln, für was alles das Kind das Geld ausgeben darf und wo die Grenze liegt, also von wo an immer noch Sie als Eltern für die Ausgaben aufkommen. Entscheidend ist die [[Reif|Reife]] des Kindes, also wie [[Selbständigkeit|selbständig]] und [[Beziehungsfähigkeit|beziehungsfähig]] es bereits ist. Auf [[Kontrollieren|Kontrollen]] irgendwelcher Art sollten Sie grundsätzlich verzichten. Fragen Sie stattdessen gelegentlich nach, was es gekauft oder gespart hat. Die meisten Kinder erzählen ohne weiteres schon von sich aus, jedenfalls solange sie nicht [[Tadeln|getadelt]] werden, weil sie etwa in den Augen der Eltern das Geld verschleudert hätten. Die heimliche Kontrolle sollte jedenfalls so lange tabu sein, als Sie nicht den Verdacht auf Unregelmässigkeiten haben. Wenn Ihr [[Vertrauen der Eltern|Vertrauen]] in das Kind genügend gross ist, werden Sie es ohne weiteres auch direkt ansprechen können. Sollte sich dann zum Beispiel Ihr Verdacht bestätigen, dass das Kind irgendwo Geld "mitlaufen" liess, müssen Sie das natürlich ansprechen. Seien Sie sich aber bewusst, dass es dabei noch kaum um eigentlichen [[Stehlen|Diebstahl]] geht, denn Kinder kommen von Natur aus ohne den Begriff des Eigentums zur Welt und müssen erst noch lernen, dass es da strikte Regeln gibt, zumal die Versuchung natürlich gross sein kann. Gerade auch für diesen Lernprozess ist das Taschengeld ein bestens geeignetes Übungsfeld. Bleiben Sie also zumindest beim ersten Mal tolerant, ansonsten die Gefahr nämlich gross ist, dass sich das Kind beim nächsten Fehlgriff Ihnen nicht mehr anvertraut beziehungsweise aus lauter Angst vor [[Strafen|Schelte]] zu [[lügen]] beginnt.


Der Grundsatz der freien Verfügung gilt ganz unabhängig vom Alter des Kindes und dem Betrag des Taschengelds. Entscheidend ist einzig die Frage, ob das Kind oder der Jugendliche einigermassen verantwortungsvoll mit dem Geld umgehen kann. Halten Sie sich dabei möglichst zurück mit Kontrollen und werden Sie erst aktiv, wenn Sie wirkliche Probleme vermuten. So macht es gar nichts, dass das Taschengeld anfangs bereits am ersten Tag verpulvert wird, denn das Kind muss erst [[Selbst tun|selbst]] [[Erfahrungen|erfahren]] können, wie es ist, wenn es danach wieder eine Woche warten muss. Hingegen müssen Sie natürlich nachfragen, wenn Sie zum Beispiel feststellen, dass es plötzlich mit Sachen nach Hause kommt, für die es eigentlich gar nicht genügend eigenes Geld hat.
Der Grundsatz der freien Verfügung gilt ganz unabhängig vom Alter des Kindes und dem Betrag des Taschengelds. Entscheidend ist einzig die Frage, ob das Kind oder der Jugendliche einigermassen verantwortungsvoll mit dem Geld umgehen kann. Halten Sie sich dabei möglichst zurück mit Kontrollen und werden Sie erst aktiv, wenn Sie wirkliche Probleme vermuten. So macht es gar nichts, dass das Taschengeld anfangs bereits am ersten Tag verpulvert wird, denn das Kind muss erst [[Selbst tun|selbst]] [[Erfahrungen|erfahren]] können, wie es ist, wenn es danach wieder eine Woche warten muss. Hingegen müssen Sie natürlich nachfragen, wenn Sie zum Beispiel feststellen, dass es plötzlich mit Sachen nach Hause kommt, für die es eigentlich gar nicht genügend eigenes Geld hat.

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