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* die Erfüllung einer [[Sehnsucht]] durch einen Rauschzustand oder
* die Erfüllung einer [[Sehnsucht]] durch einen Rauschzustand oder
* das Überschreiten von [[Grenzen]], insbesondere des Bewusstseins,
* das Überschreiten von [[Grenzen]], insbesondere des Bewusstseins,
beziehungsweise beides zusammen. An sich sind beide Anliegen durchaus legitim, die Frage ist bloss, mit welchen Mitteln und Nebenwirkungen diese Ziele erreicht werden.
beziehungsweise beides zusammen. An sich sind beide Ziele durchaus legitim, die Frage ist bloss, mit welchen Mitteln und Nebenwirkungen sie erreicht werden.


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