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<metadesc>Die wesentlichen Voraussetzungen für süchtiges Verhalten werden in den beiden ersten, alles entscheidenden Phasen der Erziehung, also etwa in den ersten vier Lebensjahren des Kindes, gelegt.</metadesc> | <metadesc>Die wesentlichen Voraussetzungen für süchtiges Verhalten werden in den beiden ersten, alles entscheidenden Phasen der Erziehung, also etwa in den ersten vier Lebensjahren des Kindes, gelegt.</metadesc> | ||
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Die wesentlichen Voraussetzungen für süchtiges Verhalten werden in den ersten, alles entscheidenden [[Phasen der Erziehung]] gelegt. Oder positiv ausgedrückt: Wenn das Kind in den ersten Jahren das erhält, was es wirklich braucht, wird es später kaum nach [[Ersatzbefriedigung]] suchen müssen. Und Ersatzbefriedigung ist gewissermassen | Die wesentlichen Voraussetzungen für süchtiges Verhalten werden in den ersten, alles entscheidenden [[Phasen der Erziehung]] gelegt. Oder positiv ausgedrückt: Wenn das Kind in den ersten Jahren das erhält, was es wirklich braucht, wird es später kaum nach [[Ersatzbefriedigung]] suchen müssen. Und Ersatzbefriedigung ist gewissermassen der Nährboden für süchtiges Verhalten. | ||
Süchtig kann der Mensch nicht nur von Drogen im engeren Sinn (von Alkohol und Nikotin über Medikamente bis hin zu illegalen Substanzen) werden, sondern auch von vermeintlich harmlosen Substanzen wie [[Zucker]] und [[Salz]], aber auch von bestimmten Verhaltensweisen wie Glücksspiel, Pornographie, übermässigem Konsum von [[Unterhaltungselektronik]] oder [[Selbstverletzungen]], [[Essen]] usw. Aus erzieherischer Sicht sind diese Unterscheidungen, abgesehen von allfälligen strafrechtlichen Konsequenzen, unerheblich! | Süchtig kann der Mensch nicht nur von Drogen im engeren Sinn (von Alkohol und Nikotin über Medikamente bis hin zu illegalen Substanzen) werden, sondern auch von vermeintlich harmlosen Substanzen wie [[Zucker]] und [[Salz]], aber auch von bestimmten Verhaltensweisen wie Glücksspiel, Pornographie, übermässigem Konsum von [[Unterhaltungselektronik]] oder [[Selbstverletzungen]], [[Essen]] usw. Aus erzieherischer Sicht sind diese Unterscheidungen, abgesehen von allfälligen strafrechtlichen Konsequenzen, unerheblich! |