Zwangsbeglücken

Aus 2 x 2 der Erziehung
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ARTIKEL IM AUFBAU / IN ÜBERARBEITUNG!



Eltern wollen für ihre Kinder in der Regel nur "das Beste". Das ist grundsätzlich gut so, bloss: Eltern können gar nicht immer wissen, was das Beste für Ihr Kind ist. Auch wenn es niemanden sonst geben mag, der das Kind so gut kennt, wie die eigenen Eltern, ist da immer noch das Kind selbst, das sich am besten kennt! Nur das Kind weiss wirklich, wann es Hunger hat, ob es kalt hat oder gehalten werden will.

Dieses Vertrauen in das Kind müssen Sie als Eltern in der Regel zuerst lernen. Das geht ziemlich einfach, indem Sie sich schon von Anfang an daran gewöhnen, das Kind jeweils zu fragen, zum Beispiel ob es Hunger hat (und gestillt werden will) oder ob es kalt hat. Und zwar auch dann, wenn Sie aufgrund der Umstände annehmen dürfen, dass es tatsächlich so ist. Diese Fragen sind mehr als "bloss der Form halber", denn Sie üben sich damit in der Kommunikation mit dem Kind, das sich ja schon sehr früh durch Mimik und Gestik, später auch durch sprachliche Äusserungen, mit Ihnen zu verständigen versucht. Wenn Sie sich jeweils vergewissern, ob Sie mit Ihrer Vermutung richtig liegen, lernen Sie Ihr Kind sehr viel besser zu verstehen. Das hat viel mit Kooperation zu tun und gibt dem Kind das Vertrauen, dass es respektieren.

Wenn Sie das Kind hingegen einfach vom Boden hochheben, bloss weil Sie der Meinung sind, dass es ihm dort wohl zu kalt ist, ist das streng genommen eine Grenzüberschreitung. Das Kind wird sich dann im besten Fall dagegen wehren, im schlimmsten Fall aber irgendwann einfach resignieren. Zwangsbeglücken ist also mehr eine Behinderung des Kindes und somit kontraproduktiv für seine Entwicklung. Vertrauen Sie stattdessen dem Kind, dass es selbst um Hilfe bittet, wenn es diese braucht. Sie fördern damit seine Selbständigkeit, also das Ziel Ihrer Erziehungsarbeit!

Besonders heikel wird es, wenn das Kind mit Küsschen und ähnlichem "beglückt" wird, die es eigentlich gar nicht mag: Das grenzt bereits an eigentlichen Missbrauch. "Oma hat noch ein Küsschen zugut!" ist eine Aufforderung, die Sie besser bleiben lassen, wenn das Kinder später fähig sein soll, sich zum Beispiel gegen sexuelle Übergriffe wehren zu können! Das gleich gilt, wenn auch in etwas geringerem Ausmass, für erzwungene Begrüssungsrituale (sag noch allen schön "Tschüss"): Solche Anstandsregeln sollten gerade in den ersten Jahren des Kindes auf ihren Sinn überprüft werden, ansonsten sie vom Kind bestenfalls mechanisch abgespult werden, im schlimmsten Fall macht es sich das Kind aber bereits zur Gewohnheit, Berührungen, die es eigentlich nicht mag, stillschweigend zu dulden.

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