Vorwürfe der Eltern

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Mit der Erziehung überforderte Eltern kommen leicht in Versuchung, unerwünschtes Verhalten des Kindes zu tadeln. Sie versuchen damit, dem Kind eine Verantwortung zuzuschreiben, die es noch gar nicht übernehmen kann, zumal die Ursache für das missbilligte Verhalten auch noch regelmässig in Erziehungsfehlern der Eltern liegt.

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Vertrauensbildung (bis etwa 2 Jahre)

Vorwürfe sind in während der Vertrauensbildung besonders kontraproduktiv, da das Kind geradezu darauf angewiesen ist, dass ihm seine Eltern vertrauen, insbesondere an seine Fähigkeiten glauben. In dieser Zeit sollte das Kind alles ausprobieren dürfen, ohne dass ihm irgendwelche Fehler vorgehalten werden. Denn es lernt durch Erfahrungen. Und da gehören Missgeschicke und Misserfolge ganz einfach dazu, sie sind weder positiv noch negativ. Wenn Sie das Kind hingegen dauernd auf Fehler hinweisen, wird es sich abgelehnt fühlen und verliert das Vertrauen zu Ihnen. Ohne dieses Vertrauen kann es wiederum kein Selbstvertrauen aufbauen und begeht vor lauter Angst noch mehr Fehler, sodass ein eigentlicher Teufelskreis entsteht. Wenn dem Kind also etwas nicht auf Anhieb gelingt, muntern Sie es auf und fragen es zum Beispiel, ob Sie ihm helfen sollen oder ihm zeigen sollen, wie etwas besser funktioniert. Kinder kennen in diesem Alter auch noch keine Grenzen. Wenn das Kind zum Beispiel ganz selbstverständlich das Dessert des Onkels zu essen beginnt, macht es keinen Sinn, ihm das vorzuwerfen. Erklären Sie ihm lieber wohlwollend, wem was gehört - oder noch besser: Seien Sie grosszügig und tolerant, in diesem Alter dürfen Sie das Kind noch ohne weiteres verwöhnen.

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Willensbildung (etwa 2 bis 4 Jahre)

Etwas anders sieht die Situation aus, wenn das Kind beginnt seinen Willen zu entwickeln, in der Regel etwa im dritten Lebensjahr. Es wird nun Dinge tun, die Ihrem Willen zuwiderlaufen und auf seinem Standpunkt beharren. Wenn Sie zum Beispiel nicht dulden wollen, dass Ihr Kind in der Strassenbahn herumturnt (weil das zu gefährlich sein könnte oder andere Fahrgäste stören würde), muss Ihre Reaktion "Nein!" heissen, und zwar laut und deutlich. Denn es geht nicht um einen Fehler, sondern um eine Grenze. Vorwürfe wie "Du belästigst die ganze Tram!" oder "Merkst Du denn nicht, dass Du störst?" sind nicht bloss wenig hilfreich, sondern in mehrfacher Hinsicht kontraproduktiv: Schon allein die Begriffe des "Belästigen" oder des "Störens" sind für ein Kind zu abstrakt um wirklich verstanden zu werden. Zudem sind die beiden Sätze im Beispiel bloss Feststellungen beziehungsweise Fragen. Das Kind muss aber wissen, was es es tun oder lassen soll. Sie dürfen dazu ruhig im Befehlston reagieren (zum Beispiel "Stop, komm sofort von dieser Stange runter!"). Entscheidend ist, dass Sie die Aufforderung mit Überzeugung aussprechen und konsequent dabei bleiben. Dabei werden Sie auch lernen müssen, auf "Tobsuchtsanfälle" angemessen zu reagieren.

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Weiterführende Themen

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Übergeordnetes Thema

Willensbildung (zweite Phase der Erziehung)

Fragen und Feedback

Das "Zweimalzwei der Erziehung" ist zum Teil noch im Aufbau. Allfällige Fragen oder Feedback sind willkommen: Email

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