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Für die eigentliche Erziehung sind gemäss | Für die eigentliche Erziehung sind gemäss dem {{22}} nur die ersten rund vier Jahre wirklich massgebend. Dabei geht es um je rund zwei Jahre | ||
* [[Vertrauensbildung]] (bis etwa 2 Jahre) und | * [[Vertrauensbildung]] (bis etwa 2 Jahre) und | ||
* [[Willensbildung]] (etwa 2 bis 4 Jahre). | * [[Willensbildung]] (etwa 2 bis 4 Jahre). |